Hallo Sofia.
Offenbar, weil du es ihm durchgehen lässt. Der Kunde ist verpflichtet das zu bezahlen was auf deiner Rechnung steht. Er darf sich selbst kein Skonto einräumen. Weder darf er eigenmächtig die Umsatzsteuer abziehen, noch die KSA. Gerade letzteres ist nicht zulässig. Die KSA zahlt er auf die Rechnungssumme an die KSK. Dazu ist er verpflichtet. Und er darf die Kosten dafür nicht an die Künstler weiter reichen.
Also schau mal in deine Vertragsunterlagen ob da ein entsprechender Passus drin steht, dass er sich selbst ein Skonto einräumen darf. Wenn nicht, dann hake freundlich, aber bestimmt nach, warum er nicht die volle, ausgestellte Summe bezahlt.
(Und auch wenn es albern klingt, aber schau mal nach ob du dich verrechnet hast. Mir passiert das gelegentlich mal

)
LG Sven