Faszination Fussball
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1. Der Wettbewerb trägt den Titel
STUTTGART AWARD.

Das Thema ist „Faszination Fussball“.


2. Es können sowohl professionelle als auch halb-professionelle Cartoonisten
und Karikaturisten teilnehmen.

3. Die Arbeiten müssen spätestens bis zum
15. Mai 2006 eingegangen sein.


4. Es ist eine Ausstellung geplant, bei der ausgewählte Werke gezeigt werden.


5. Die Größe des Werkes darf maximal 297 x 420 mm betragen. Als Mindestgröße 
ist ein Maß von 210 x 297 mm vorgegeben. Das Werk muss ungerahmt sein.


6. Jeder Teilnehmer darf bis zu drei Cartoons und bis zu drei Karikaturen 
einsenden.

7. Zugelassen sind Cartoons bzw. Karikaturen sowohl in Farb- als auch in 
Schwarz-Weiß-Version.


8. Textcartoons oder -karikaturen können in beliebiger Sprache verfasst 
werden. Es muss jedoch eine Übersetzung in englischer oder deutscher Sprache 
beigefügt sein.


9. Name, Adresse (mit E-Mail-Adresse) und Telefonnummer des Künstlers müssen 
jeweils auf der Rückseite eines jeden Werkes angegeben sein. Beizufügen ist 
außerdem eine Kurzbiografie sowie ein Foto (oder eine Selbstkarikatur) des 
Autors.


10. Zugelassen sind nur eigene Werke des Autors. Sollte die Jury feststellen, 
dass eine Arbeit der eines anderen Künstlers identisch ist oder sehr große 
Ähnlichkeiten aufweist, wird sie nicht bewertet.


11.Angenommen werden Arbeiten in Original- oder digitaler Fassung. Digitale 
Arbeiten müssen handschriftlich auf der Vorderseite nummeriert und handsigniert 
sein. Nicht-digitale Arbeiten können zunächst als Farbkopien eingesendet 
werden, die nicht zurückgesandt werden. Die Autoren der ausgewählten Arbeiten 
werden dann um die Bereitstellung der Originale gebeten.


12. Originalarbeiten werden zurückgesandt; die Kosten dafür übernimmt der 
Veranstalter.


13. Es wird ein Ausstellungskatalog erstellt. Jeder Künstler, dessen Arbeit 
in der Ausstellung gezeigt wird, erhält einen kostenloses Belegexemplar.


14. Preise
1. Platz: € 5.000
2. Platz: € 3.000
3. Platz: € 2.000

Der Jury steht frei, weitere Werke mit Sachpreisen auszuzeichnen. Die 
Preisgelder werden an die angegebene Bankverbindung überwiesen.

15. Der Veranstalter besitzt das nicht-exklusive Recht, ausgewählte Arbeiten 
zur Bewerbung der nächsten Ausgabe des Wettbewerbes kostenfrei zu nutzen. Der 
Veranstalter beansprucht keine weiteren Nutzungsrechte auf die ausgewählten 
Cartoons. Das Copyright verbleibt, soweit nicht anders vereinbart, beim Künstler.

16. Der Veranstalter beansprucht keinerlei Nutzungsrechte auf Werke, die 
nicht ausgewählt wurden.

17. Für die sichere Aufbewahrung der ausgewählten Originalarbeiten während 
der Dauer des Besitzes ist der Veranstalter verantwortlich.

18. Einsendungen gehen an:
Stuttgart-Marketing GmbH
Kennwort:
STUTTGART AWARD 2006
Postfach 10 44 36
D – 70039 Stuttgart