Widerspruchsfrist 1. Januar 2008
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Kurz vor Weihnachten hat die Illustratoren Organisationen einen Hinweis auf eine Widerspruchsfrist die „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“ betreffend erhalten.

Das entsprechende Gesetz ist schon seit ca. 3 Jahren im Gespräch. Das Bekanntwerden der sehr knappen Widerspruchsfrist bis zum 1.Januar 2008 kommt also nicht urplötzlich, obgleich es natürlich wünschenswert wäre, darüber besser informiert zu sein.

IO-Mitglieder findem im IO-Forum in dem Bereich „Honorar- und Nutzungsrecht“ > „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“ weiterführende Links.

Wir zitieren an dieser Stelle ein Schreiben des Aktionsbündnis Urheberrecht und der Piratenpartei:

Urheberrecht 2008 Verlage gestärkt, Schaffende rückwirkend entrechtet

Keine zwei Wochen ist es bis zum kommenden Jahr und damit zu einer Reihe von Gesetzesänderungen. Das Aktionsbündnis Urheberrecht und die Piratenpartei weisen darauf hin, dass Urheber gegenüber den Verlagen und Verwertern ab 2008 möglicherweise einer Reihe von Rechten verlustig gehen, wenn nicht zügig Widerspruch eingelegt wird. Konkret geht es um Verwertungsrechte durch neue oder noch unbekannte Nutzungsarten.

Geht bis Neujahr kein Widerspruch ein, wird den Verlagen und Verwertern durch die "Übergangsregelung für neue Nutzungsarten" die bisherigen Rechte der Autoren an allen bei Vertragsabschluss unbekannten Nutzungsrechten (nicht nur der Online-Nutzung) am 1. Januar 2008 übertragen. Das Gesetz gilt rückwirkend und wird nur eingeschränkt, wenn bereits entsprechende Klauseln per Vertrag
festgesetzt wurden.

Konkret: Verwertungsrechte beispielsweise für die Online-Nutzung von zwischen 1966 und 1995 publizierter Werke fallen an die
Verlage, falls nicht anders vertraglich festgelegt. Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft erläutert diese, falls sie nicht vorliegen, kann ein entsprechender Musterbrief zum Widerspruch an einen Verlag geschickt werden. Dies muss vor dem Jahreswechsel geschehen.

Quelle:

http://www.gulli.com/news/urheberrecht-2008-verlage-gest/
(Anm. d. Red.:Der Artikel wurde mittlerweile von der Website genommen. Die Hintergründe dazu sind uns nicht bekannt.)

Link zum Musterbrief:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/musterbrief-verlag.html