Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung verschoben
(mediafon 3. Mai 2005) Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilt in einem Schreiben vom 28. April 2005 mit, dass es "für bis zum 31. Mai 2005 endende Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume (...) zu beanstanden (ist), wenn (...) Umsatzsteuer-Voranmeldungen entgegen der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (Paragraf 41a Abs. 1 EStG, Paragraf 18 Abs. 1 Satz 1 UStG) in Papierform oder per Telefax abgegeben werden." – Damit ist allerdings vorerst nur eine kurze „Gnadenfrist“ angesetzt. In NRW gilt die Regelung mindestens bis Ende des Jahres. Fazit: Umsatzsteuervoranmeldungen können also künftig – hier länger, dort kürzer – wieder legal in Papierform abgegeben werden, ohne dass Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen die entsprechenden Gesetze drohen.
Der Erlass aus NRW (PDF, 65 kB) kann bei mediafon.net heruntergeladen werden.
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