Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige gekippt:
| Der ver.di Newsletter mediafon meldet: Arbeitslosenversicherung für langjährig Selbstständige gekippt | |
| Der Bundestag hat am Abend des 1. Juni
Selbstständigen, die schon länger als 29 Monate selbstständig sind, die
gerade erst zum 01.02.2006 eingeführte Möglichkeit einer freiwilligen
Arbeitslosenversicherung wieder genommen. Diese Regelung wird mit Beschluß rechtskräftig. Wer eine selbständige Tätigkeit bereits vor dem Jahr 2004 aufgenommen hat, hätte
den entsprechenden Antrag also bis zum 31. Mai stellen müssen - der Tag an dem die Änderung in den Bundestag eingebracht wurde. Und zwar
ohne die Öffentlichkeit zu informieren. | |
| Zunächst sollten auch Langzeitselbständige den
Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bis zum 31.12.2006 stellen
können.
Diese Übergangsregelung wurde vom Bundestag am 1. Juni mit der Mehrheit der großen
Koalition auf Empfehlung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales stark eingeschränkt. Der Ausschuss hatte am
Vortag beschlossen, dass der verlängerte
Antragstermin bis Ende 2006 nur noch für Personen gilt, die sich nach dem
01.01.2004 selbstständig gemacht haben. "Nach dem Tag vor der dritten Lesung dieses Gesetzes"
(also nach dem 31. Mai), werden die schon länger Selbstständigen nicht
mehr in die Versicherung aufgenommen. Mit einer ausführlichen Begründung ist nicht zu rechnen. Da im Bundesrat kaum mit einer abweichenden Entscheidung zu rechenen ist, wird die
freiwillige Arbeitslosenversicherung für altgediente Selbstständige vom
1. Juni an gestrichen. Das rücksichtslose Vorgehen unter Ausschluß der Öffentlichkeit konnte nur durch einen Trick ermöglicht werden: für Hartz-IV-Änderungen (zu denen auch der neue Gründungszuschuss gehört) wurde kein neues Gesetz gemacht, das in erster, zweiter und
dritter Lesung hätte beraten werden müssen. Vielmehr wurden diese einfach in einen anderen Gesetzentwurf "zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" eingefügt, der, da die erste Lesung bereits stattgefunden hatte, am 1. Juni abschließend beraten werden konnte.
Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzende kritisierte dies als "unglaubliches Vorgehen". Eine der sinnvollsten Reformen der letzten Jahre wurde quasi in Geheimaktion gestrichen, so Werneke. Die Gesetzesänderung ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Koalitionäre nicht verstünden, dass der Wandel der Arbeitswelt auch durch einen Ausbau der sozialen Sicherungssysteme insbesondere für Solo-Selbstständige flankiert werden müsse. Macht es Sinn dennoch einen Antrag zu stellen ? Es ist anzunehmen, dass die verwaltungstechnische Umsetzung wohl zunächst für ein gewisses Übergangschaos sorgen wird. Viele Arbeitsagenturen sind über die Neuregelung noch nicht informiert. Wer sich nicht scheut, den Antrag zu stellen, könnte sogar noch Glück haben. Vermutlich ist der Aufwand vergeblich, doch die Chance auf einen Bescheid immer noch größer als ohne Antragstellung. | |
Weiter Verweise zu diesem Artikel
auf dieser Website:
Arbeitslosenversicherung für Selbständige von IO-Mitglied Thomas Haubold
von mediafon:
auf dieser Website:
Arbeitslosenversicherung für Selbständige von IO-Mitglied Thomas Haubold
von mediafon:
Die Drucksache des Arbeits- und Sozialausschusses (dort ist es der
Punkt II Nr. 4)
Der mediafon-Ratgeber zur Arbeitslosenversicherung (bisheriger
Stand)
Weitere Informationen bei Erwin Denzler, der diesen Coup entdeckt
und mediafon dankenswerterweise informiert hat
Merkblatt der Arbeitsagentur (bisheriger Stand)
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Hinweisblatt.pdf
Antragsformular der Arbeitsagentur

